Start
>
Inhalt AtG
Änderungsalarm
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG
k.a.Abk.
)
neugefasst durch B. v. 15.07.1985
BGBl. I S. 1565
; zuletzt geändert durch
Artikel 1
G. v. 04.12.2022
BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.08.1985; FNA: 751-1
Kernenergie
47 weitere Fassungen
|
wird in 370 Vorschriften zitiert
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2a Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 2b Elektronische Kommunikation
§ 2c Nationales Entsorgungsprogramm
§ 2d Grundsätze der nuklearen Entsorgung
Zweiter Abschnitt Überwachungsvorschriften
§ 3 Einfuhr und Ausfuhr
§ 4 Beförderung von Kernbrennstoffen
§ 4a Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
§ 4b Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
§ 5 Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
§ 6 Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
§ 7 Genehmigung von Anlagen
§ 7a Vorbescheid
§ 7b Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 7c Pflichten des Genehmigungsinhabers
§ 7d Weitere Vorsorge gegen Risiken
§ 7e Finanzieller Ausgleich
§ 7f Zahlung an den Bund
§ 7g Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
§ 7e Ausgleich für Investitionen
§ 7f Ausgleich für Elektrizitätsmengen
§ 7g Verwaltungsverfahren
§ 8 Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
§ 9 Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
§ 9a Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
§ 9b Zulassungsverfahren
§ 9c Landessammelstellen
§ 9d Enteignung
§ 9e Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
§ 9f Vorarbeiten an Grundstücken
§ 9g Veränderungssperre
§ 9h Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 9i Bestandsaufnahme und Schätzung
§ 10
§ 10a Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
§ 11 Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
§ 12 Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
§ 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
§ 12c (aufgehoben)
§ 12d (aufgehoben)
§ 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
§ 14 Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
§ 15 Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
§ 16 (weggefallen)
§ 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
§ 18 Entschädigung
§ 19 Staatliche Aufsicht
§ 19a Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
§ 20 Sachverständige
§ 21 Kosten
§ 21a Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
§ 21b Beiträge
§ 21c Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Dritter Abschnitt Verwaltungsbehörden
§ 22 Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 23 Ausstattung der zuständigen Behörden
§ 23a Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
§ 23b (aufgehoben)
§ 23c (aufgehoben)
§ 23d Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 24 Zuständigkeit der Landesbehörden
§ 24a Information der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung
§ 24b Selbstbewertung und internationale Prüfung
Vierter Abschnitt Haftungsvorschriften
§ 25 Haftung für Kernanlagen
§ 25a Haftung für Reaktorschiffe
§ 26 Haftung in anderen Fällen
§ 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
§ 28 Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
§ 29 Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
§ 30 Geldrente
§ 31 Haftungshöchstgrenzen
§ 32 Verjährung
§ 33 Mehrere Verursacher
§ 34 Freistellungsverpflichtung
§ 35 Verteilungsverfahren
§ 36 (aufgehoben)
§ 37 Rückgriff bei der Freistellung
§ 38 Ausgleich durch den Bund
§ 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
§ 40 Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
§ 40a Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage
§ 40b Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34
§ 40c Staatenklagerecht
Fünfter Abschnitt Sicherung
§ 41 Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept
§ 42 Schutzziele
§ 43 Umfang des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter
§ 44 Funktionsvorbehalt
§ 44b Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik
Sechster Abschnitt Bußgeldvorschriften
§ 45 (weggefallen)
§ 46 Ordnungswidrigkeiten
§§ 47 und 48 (weggefallen)
§ 49 Einziehung
§§ 50 bis 52 (weggefallen)
Siebter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 53 Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
§ 54 Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 55 (Aufhebung von Rechtsvorschriften)
§ 56 (aufgehoben)
§ 57 Abgrenzungen
§ 57a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 57b Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
§ 58 Übergangsvorschriften
§ 58a (aufgehoben)
§ 59 (Inkrafttreten)
Anlage 1 (aufgehoben)
Anlage 2 (aufgehoben)
Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) Elektrizitätsmengen nach § 7 Absatz 1a
Anlage 4 Sicherheitsüberprüfung nach § 19a Abs. 1
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in AtG
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/Atomgesetz.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed