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Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 (DRG-Entgeltkatalogverordnung 2022 - DRG-EKV 2022)

Artikel 1 V. v. 19.11.2021 BAnz AT 22.11.2021 V1
Geltung ab 23.11.2021; FNA: 2126-9-23 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Verordnung



Der Fallpauschalen-Katalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 des Krankenhausentgeltgesetzes, der Katalog ergänzender Zusatzentgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes und der Pflegeerlöskatalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 2a des Krankenhausentgeltgesetzes werden für das Jahr 2022 mit den Entgeltkatalogen nach den Anlagen 1 bis 8 dieser Verordnung vorgegeben.


Anlage 1 Fallpauschalen-Katalog und Pflegeerlöskatalog (Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2a des Krankenhausentgeltgesetzes)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Teil a Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen

 
(siehe PDF, S. 1 ff.)

Teil b Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Belegabteilungen

 
(siehe PDF, S. 61 ff.)

Teil c Bewertungsrelationen bei teilstationärer Versorgung

 
(siehe PDF, S. 100)

Teil d Bewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch Hauptabteilung

 
(siehe PDF, S. 101)

Teil e Bewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch Belegabteilung

 
(siehe PDF, S. 102)


Anlage 2 Zusatzentgelte-Katalog - Liste - (Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes)


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert



Anlage 3a Nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete vollstationäre Leistungen und Pflegeerlöskatalog (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)


Anlage 3a wird in 1 Vorschrift zitiert



Anlage 3b Nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete teilstationäre Leistungen und Pflegeerlöskatalog (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)


Anlage 3b wird in 1 Vorschrift zitiert



Anlage 4 Zusatzentgelte-Katalog - Liste - (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert



Anlage 5 Zusatzentgelte-Katalog - Definition und differenzierte Beträge - (Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes)


Anlage 5 wird in 2 Vorschriften zitiert



Anlage 6 Zusatzentgelte-Katalog - Definition - (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)


Anlage 6 wird in 1 Vorschrift zitiert



Anlage 7 Zusatzentgelte-Katalog - Blutgerinnungsstörungen - (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)


Anlage 7 wird in 1 Vorschrift zitiert



Anlage 8 Ergänzende Informationen zur Abrechnung von bewerteten Zusatzentgelten aus dem Zusatzentgelte-Katalog (Anlage 2 und Anlage 5)


Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert