Die in
§ 134 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten enthaltene Ermächtigung wird auf die zuständigen Bundesministerien übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt am 1. Januar 2020 außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. November 2017.