Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Konzertgitarre" - GMünzeKGitarre k.a.Abk.)

B. v. 12.09.2022 BGBl. I S. 1512 (Nr. 33)
Geltung ab 27.09.2022; FNA: 692-8-6 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 50-Euro-Goldmünze „Konzertgitarre" prägen zu lassen. Diese Münze ist die fünfte und zugleich letzte Ausgabe der im Jahr 2018 begonnenen Serie „Musikinstrumente" (2018 bis 2022, eine Ausgabe pro Jahr). Die Münze wird ab dem 8. August 2022 in den Verkehr gebracht.

Die Auflage der Münze beträgt maximal 120.000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Prägezeichen „A"), München (Prägezeichen „D"), Stuttgart (Prägezeichen „F"), Karlsruhe (Prägezeichen „G") und Hamburg (Prägezeichen „J") in Stempelglanzausführung geprägt.

Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 22 Millimetern und eine Masse von 7,78 Gramm.

Der Entwurf der Bildseite stammt von der Künstlerin Jordi Truxa aus Neuenhagen. Die Wertseite wurde von dem Künstler Erich Ott aus München gestaltet.

Die Bildseite zeigt eine Konzertgitarre in plastischer Ausführung und gelungener perspektivischer Ansicht. Durch die diagonale Positionierung im Bildfeld von links unten nach rechts oben wurde erreicht, die Gitarre in der Stellung wiederzugeben, in der sie beim Spielen auch gehalten wird.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2022", die zwölf Europasterne sowie - je nach Prägestätte - das Prägezeichen „A", „D", „F", „G" oder „J".

Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.


Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Christian Lindner

Abb. von Bild- und Wertseite Goldmünze "Konzertgitarre" (BGBl. 2022 I S. 1512)