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ANHANG III - Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) 2021/782 k.a.Abk.)

ANHANG III MINDESTNORMEN FÜR DIE QUALITÄT DER DIENSTE


ANHANG III wird in 2 Vorschriften zitiert

Informationen und Fahrkarten

Pünktlichkeit der Verkehrsdienste, allgemeine Grundsätze für die Bewältigung von Betriebsstörungen

Verspätungen

 
i)
Durchschnittliche Gesamtverspätung der Dienste als Prozentsatz nach Dienstart (Fern-, Regional-, Stadt-/Vorortverkehr);

ii)
Prozentsatz der Verspätungen aufgrund von Umständen im Sinne von Artikel 19 Absatz 10;

iii)
Prozentsatz der Dienste, die bei Abfahrt verspätet sind;

iv)
Prozentsatz der Dienste, die bei Ankunft verspätet sind:

-
Prozentsatz der Verspätungen unter 60 Minuten

-
Prozentsatz der Verspätungen von 60 bis 119 Minuten

-
Prozentsatz der Verspätungen von 120 Minuten und mehr

Zugausfälle

 
i)
Zugausfälle als Prozentsatz nach Dienstart (internationaler Verkehr, inländischer Fern-, Regional-, Stadt-/Vorortverkehr)

ii)
Zugausfälle aufgrund von Umständen im Sinne von Artikel 19 Absatz 10 als Prozentsatz nach Dienstart (internationaler Verkehr, inländischer Fern-, Regional-, Stadt-/Vorortverkehr)

Sauberkeit des Fahrzeugmaterials und der Bahnhofseinrichtungen (Luftqualität und Temperaturregelung in den Wagen, Hygiene der sanitären Einrichtungen usw.)

Befragung zur Kundenzufriedenheit

Beschwerdebearbeitung, Erstattungen und Ausgleichszahlungen bei Nichterfüllung der Dienstqualitätsnormen

Hilfeleistungen für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität und Diskussionen über diese Hilfeleistungen mit Vertretungsorganisationen und gegebenenfalls Vertretern von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität



 

Zitierungen von ANHANG III Fahrgastrechteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf ANHANG III Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Verordnung (EU) 2021/782 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 29 Verordnung (EU) 2021/782 Dienstqualitätsnormen
... der Dienstqualität an. Die Dienstqualitätsnormen haben mindestens die in Anhang III aufgeführten Bereiche abzudecken. (2) Eisenbahnunternehmen überwachen die ... (3) Die Bahnhofsbetreiber stellen Dienstqualitätsnormen auf der Grundlage der in Anhang III aufgeführten einschlägigen Bereiche auf. Sie überwachen ihre Leistung anhand dieser ...
ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
... II Anhang III Anhang III - Anhang IV  ...