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ANHANG II - Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) 2021/782 k.a.Abk.)
ANHANG II VON EISENBAHNUNTERNEHMEN UND FAHRKARTENVERKÄUFERN ANZUGEBENDE MINDESTINFORMATIONEN
ANHANG II wird in 3 Vorschriften zitiert
Teil I: Informationen vor Fahrtantritt
Allgemeine Vertragsbedingungen
Fahrpläne und Bedingungen der Fahrt mit der kürzesten Fahrtzeit
Fahrpläne und Bedingungen für alle verfügbaren Fahrpreise unter Hervorhebung der Fahrt zum günstigsten Fahrpreis
Zugänglichkeit, Zugangsbedingungen und Verfügbarkeit von Einrichtungen für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Zug im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/882 und der Verordnungen (EU) Nr. 454/2011 und (EU) Nr. 1300/2014
Verfügbarkeit von Stellplätzen und Zugangsbedingungen für Fahrräder
Verfügbarkeit von Sitzen in erster und zweiter Klasse sowie Liege- und Schlafwagen
Störungen und Verspätungen (geplant und in Echtzeit)
Verfügbarkeit von Bordeinrichtungen, einschließlich WLAN und Toiletten, sowie von Dienstleistungen im Zug, einschließlich Hilfeleistungen für Fahrgäste durch das Personal
Informationen vor dem Kauf darüber, ob die Fahrkarte oder Fahrkarten als Durchgangsfahrkarte gilt bzw. gelten
Verfahren zur Anzeige des Gepäckverlusts
Beschwerdeverfahren
Teil II: Informationen während der Fahrt
Dienstleistungen im Zug und Bordeinrichtungen, einschließlich WLAN
Nächster Haltebahnhof
Störungen und Verspätungen (geplant und in Echtzeit)
Wichtigste Anschlussverbindungen
Sicherheit
Teil III: Vorgänge in Buchungssystemen
Anfragen bezüglich der Verfügbarkeit von Schienenverkehrsdiensten, einschließlich der geltenden Tarife
Anfragen bezüglich der Buchung von Schienenverkehrsdiensten
Anfragen bezüglich der teilweisen oder vollständigen Stornierung einer Buchung
Allgemeine Vertragsbedingungen
Fahrpläne und Bedingungen der Fahrt mit der kürzesten Fahrtzeit
Fahrpläne und Bedingungen für alle verfügbaren Fahrpreise unter Hervorhebung der Fahrt zum günstigsten Fahrpreis
Zugänglichkeit, Zugangsbedingungen und Verfügbarkeit von Einrichtungen für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Zug im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/882 und der Verordnungen (EU) Nr. 454/2011 und (EU) Nr. 1300/2014
Verfügbarkeit von Stellplätzen und Zugangsbedingungen für Fahrräder
Verfügbarkeit von Sitzen in erster und zweiter Klasse sowie Liege- und Schlafwagen
Störungen und Verspätungen (geplant und in Echtzeit)
Verfügbarkeit von Bordeinrichtungen, einschließlich WLAN und Toiletten, sowie von Dienstleistungen im Zug, einschließlich Hilfeleistungen für Fahrgäste durch das Personal
Informationen vor dem Kauf darüber, ob die Fahrkarte oder Fahrkarten als Durchgangsfahrkarte gilt bzw. gelten
Verfahren zur Anzeige des Gepäckverlusts
Beschwerdeverfahren
Teil II: Informationen während der Fahrt
Dienstleistungen im Zug und Bordeinrichtungen, einschließlich WLAN
Nächster Haltebahnhof
Störungen und Verspätungen (geplant und in Echtzeit)
Wichtigste Anschlussverbindungen
Sicherheit
Teil III: Vorgänge in Buchungssystemen
Anfragen bezüglich der Verfügbarkeit von Schienenverkehrsdiensten, einschließlich der geltenden Tarife
Anfragen bezüglich der Buchung von Schienenverkehrsdiensten
Anfragen bezüglich der teilweisen oder vollständigen Stornierung einer Buchung
Zitierungen von ANHANG II Fahrgastrechteverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf ANHANG II Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Verordnung (EU) 2021/782 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 Verordnung (EU) 2021/782 Reiseinformationen
... Beförderungsverträge anbieten, erteilen dem Fahrgast auf Anfrage mindestens die in Anhang II Teil I genannten Informationen zu den Fahrten, für die das betreffende Eisenbahnunternehmen einen ... und Reiseveranstalter erteilen dem Fahrgast während der Fahrt mindestens die in Anhang II Teil II genannten Informationen. Wenn Bahnhofsbetreiber über solche Informationen verfügen, ...
Artikel 10 Verordnung (EU) 2021/782 Zugang zu Verkehrs- und Reiseinformationen
... Fahrkartenverkäufern und Reiseveranstaltern, die ihre Dienste verkaufen, Zugang zu den in Anhang II Teile I und II genannten Mindestreiseinformationen sowie zu den Vorgängen in Buchungssystemen ... Mindestreiseinformationen sowie zu den Vorgängen in Buchungssystemen gemäß Anhang II Teil III . (3) Die Weitergabe der Informationen und die Gewährung des Zugangs zu ihnen ...
ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
... I Anhang II Anhang II Anhang III Anhang ...
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