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ANHANG II - Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) 2021/782 k.a.Abk.)

ANHANG II VON EISENBAHNUNTERNEHMEN UND FAHRKARTENVERKÄUFERN ANZUGEBENDE MINDESTINFORMATIONEN


ANHANG II wird in 3 Vorschriften zitiert

Teil I: Informationen vor Fahrtantritt

Allgemeine Vertragsbedingungen

Fahrpläne und Bedingungen der Fahrt mit der kürzesten Fahrtzeit

Fahrpläne und Bedingungen für alle verfügbaren Fahrpreise unter Hervorhebung der Fahrt zum günstigsten Fahrpreis

Zugänglichkeit, Zugangsbedingungen und Verfügbarkeit von Einrichtungen für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Zug im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/882 und der Verordnungen (EU) Nr. 454/2011 und (EU) Nr. 1300/2014

Verfügbarkeit von Stellplätzen und Zugangsbedingungen für Fahrräder

Verfügbarkeit von Sitzen in erster und zweiter Klasse sowie Liege- und Schlafwagen

Störungen und Verspätungen (geplant und in Echtzeit)

Verfügbarkeit von Bordeinrichtungen, einschließlich WLAN und Toiletten, sowie von Dienstleistungen im Zug, einschließlich Hilfeleistungen für Fahrgäste durch das Personal

Informationen vor dem Kauf darüber, ob die Fahrkarte oder Fahrkarten als Durchgangsfahrkarte gilt bzw. gelten

Verfahren zur Anzeige des Gepäckverlusts

Beschwerdeverfahren

Teil II: Informationen während der Fahrt

Dienstleistungen im Zug und Bordeinrichtungen, einschließlich WLAN

Nächster Haltebahnhof

Störungen und Verspätungen (geplant und in Echtzeit)

Wichtigste Anschlussverbindungen

Sicherheit

Teil III: Vorgänge in Buchungssystemen

Anfragen bezüglich der Verfügbarkeit von Schienenverkehrsdiensten, einschließlich der geltenden Tarife

Anfragen bezüglich der Buchung von Schienenverkehrsdiensten

Anfragen bezüglich der teilweisen oder vollständigen Stornierung einer Buchung



 

Zitierungen von ANHANG II Fahrgastrechteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf ANHANG II Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Verordnung (EU) 2021/782 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 Verordnung (EU) 2021/782 Reiseinformationen
... Beförderungsverträge anbieten, erteilen dem Fahrgast auf Anfrage mindestens die in Anhang II Teil I genannten Informationen zu den Fahrten, für die das betreffende Eisenbahnunternehmen einen ... und Reiseveranstalter erteilen dem Fahrgast während der Fahrt mindestens die in Anhang II Teil II genannten Informationen. Wenn Bahnhofsbetreiber über solche Informationen verfügen, ...
Artikel 10 Verordnung (EU) 2021/782 Zugang zu Verkehrs- und Reiseinformationen
... Fahrkartenverkäufern und Reiseveranstaltern, die ihre Dienste verkaufen, Zugang zu den in Anhang II Teile I und II genannten Mindestreiseinformationen sowie zu den Vorgängen in Buchungssystemen ... Mindestreiseinformationen sowie zu den Vorgängen in Buchungssystemen gemäß Anhang II Teil III . (3) Die Weitergabe der Informationen und die Gewährung des Zugangs zu ihnen ...
ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
... I Anhang II Anhang II Anhang III Anhang ...