Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „Hans im Glück" - GMünzeHansGlück k.a.Abk.)

B. v. 30.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 131
Geltung ab 24.05.2023; FNA: 692-5-47 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Hans im Glück" eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die Münze ist die zwölfte Ausgabe im Rahmen der 2012 begonnenen Serie „200 Jahre Grimms Märchen". Die Münze wird ab dem 19. Januar 2023 in den Verkehr gebracht.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 0,9 Millionen Stück, davon maximal 140.000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart (Prägezeichen F).

Die Münze besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Michael Otto aus Rodenbach.

Die Bildseite zeigt eine Komposition der wichtigsten Elemente des Märchens. Während Hans im Vordergrund in die Welt zieht, sind die Tauschobjekte im Hintergrund angeordnet.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2023", die zwölf Europasterne sowie das Prägezeichen „F". Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925" aufgeprägt.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

 
„ICH MUSS IN EINER GLÜCKSHAUT GEBOREN SEIN •".


Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Christian Lindner

Abb. von Bild- und Wertseite Gedenkmünze "Hans im Glück" (BGBl. 2023 I Nr. 131)