Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen zahlt an die Gesellschaft für Telematik zu deren Finanzierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 zusätzlich zu dem in
§ 316 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch festgelegten Betrag von 1 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Betrag in Höhe von 0,78 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2020.