Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2129-20 Umweltschutz
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Eingangsformel *)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze für Umweltprüfungen
Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung
Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 5 Feststellung der UVP-Pflicht
§ 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
§ 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben
§ 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
§ 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
§ 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
§ 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
§ 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
§ 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
§ 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
§ 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen
Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 16 UVP-Bericht
§ 17 Beteiligung anderer Behörden
§ 18 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
§ 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
§ 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
§ 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
§ 24 Zusammenfassende Darstellung
§ 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
§ 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
§ 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
§ 28 Überwachung
Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
§ 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
§ 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
§ 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
§ 32 Verbundene Prüfverfahren
Teil 3 Strategische Umweltprüfung
Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
§ 33 Strategische Umweltprüfung
§ 34 Feststellung der SUP-Pflicht
§ 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
§ 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
§ 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht
Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
§ 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 40 Umweltbericht
§ 41 Beteiligung anderer Behörden
§ 42 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
§ 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
§ 45 Überwachung
§ 46 Verbundene Prüfverfahren
Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
§ 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
§ 48 Raumordnungspläne
§ 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung
§ 50 Bauleitpläne
§ 51 Bergrechtliche Verfahren
§ 52 Landschaftsplanungen
§ 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 54 Benachrichtigung eines anderen Staates
§ 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 57 Übermittlung des Bescheids
§ 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
§ 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
§ 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
§ 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
§ 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen
Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
§ 65 Planfeststellung; Plangenehmigung
§ 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
§ 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung
§ 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns
§ 68 Überwachung
§ 69 Bußgeldvorschriften
Teil 7 Schlussvorschriften
§ 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 72 Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 74 Übergangsvorschrift
Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben"
Anlage 2 Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung
Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Anlage 4 Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung
Anlage 5 Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"
Anlage 6 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung


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