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VIII. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
VIII.
Dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt die Zuständigkeiten für die allgemeine, schulische und berufliche Bildung, das lebensbegleitende Lernen sowie die dazugehörige Bildungsforschung und -finanzierung übertragen.
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