Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 30 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes (LAP-hKrimDV)

V. v. 03.09.2001 BGBl. I S. 2342; aufgehoben durch § 11 V. v. 15.01.2011 BGBl. I S. 40
Geltung ab 30.06.2001; FNA: 2030-6-19 Beamte
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§ 30 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2001 in Kraft.



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