Artikel 22 - Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz (BMELVAnpV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 (Nr. 67); Geltung ab 22.12.2011
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Artikel 22 Änderung der Milcherzeugnisverordnung


Artikel 22 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Dezember 2011 MilchErzV § 3

(7842-2-5)

§ 3 der Milcherzeugnisverordnung vom 15. Juli 1970 (BGBl. I S. 1150), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2132) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.

2.
In Absatz 2a Nummer 2 werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 22 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 BMELVAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELVAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 17 MesswNG Änderung der Milcherzeugnisverordnung
... 3 der Milcherzeugnisverordnung vom 15. Juli 1970 (BGBl. I S. 1150), die zuletzt durch Artikel 22 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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