Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See (GGVSeeNB2011 k.a.Abk.)

B. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2784 (Nr. 67); 2012 BGBl. I S. 122
Geltung ab 22.12.2011
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 22. Dezember 2011 GGVSee Eingangsformel, § 6, § 8

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2780) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung See in der vom 22. Dezember 2011 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 238),

2.
den am 14. August 2010 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1139),

3.
den am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Artikel 3 der Verordnung vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349),

4.
die nach ihrem Artikel 3 teils mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft getretene, teils am 22. Dezember 2011 in Kraft tretende eingangs genannte Verordnung.

(gesamter Text und Änderungshistorie siehe Gefahrgutverordnung See - GGVSee)

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer



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