Artikel 1 - Sechste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (6. Alg II-VÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2011 BGBl. I S. 2833 (Nr. 68); Geltung ab 01.01.2012
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Artikel 1 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 Bürgergeld-V § 1, § 6

Die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2942), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2011 (BGBl. I S. 1175) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 12 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.

bb)
Nummer 13 wird aufgehoben.

b)
Folgender Absatz 7 wird angefügt:

„(7) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die an einem Bundesfreiwilligendienst oder einem Jugendfreiwilligendienst teilnehmen, ist anstelle der Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom Taschengeld nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes ein Betrag von insgesamt 175 Euro monatlich abzusetzen. Übersteigt die Summe der Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch den Betrag von 115 Euro, gilt Satz 1 nicht. In diesem Fall ist vom Taschengeld zusätzlich ein Betrag von 60 Euro monatlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die erwerbstätig sind oder aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen erhalten, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind."

2.
In § 6 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „§ 11b Absatz 1 Nummer 3" durch die Wörter „§ 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Änderung nicht durchführbar, bereits durch Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b V. v. 21. Juni 2011 (BGBl. I S. 1175) erfolgt

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Zitierungen von Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. Alg II-VÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. Alg II-VÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Ehrenamtsstärkungsgesetz
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 556
Artikel 10 EhrAmtStG Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
... II/Sozialgeld-Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2942), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2833) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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