Artikel 5 - Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung (SZWEG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes


Artikel 5 ändert mWv. 1. Januar 2012 DNeuG Artikel 2a, Artikel 4a, Artikel 5a, Artikel 15a, Artikel 17

Die Artikel 2a, 4a, 5a, 15a sowie 17 Absatz 10 und 10a des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1552) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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