Artikel 12 - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (EinglVerbG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2012 SGB XII § 22

§ 22 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2563) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 60 bis 62" durch die Angabe „§§ 51, 57 und 58" ersetzt.

2.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „§ 64 Abs. 1" durch die Angabe „§ 60" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 66 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 62 Absatz 1" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 EinglVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinglVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 6a 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird folgender Satz ...


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