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Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen (KoFKStG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 SGB XII § 46a

(860-12)

§ 46a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 3b des Gesetzes vom 20. Juni 2011 (BGBl. I S. 1114) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„§ 46a Bundesbeteiligung

(1) Der Bund trägt ab dem Jahr 2012 jeweils einen Anteil von 45 vom Hundert der Nettoausgaben nach diesem Kapitel im Vorvorjahr.

(2) Die Höhe der für die Erstattung durch den Bund nach Absatz 1 in einem Kalenderjahr zugrunde zu legenden Nettoausgaben entspricht den in den Ländern angefallenen reinen Ausgaben der Träger der Sozialhilfe nach diesem Kapitel, die vom Statistischen Bundesamt ermittelt werden; zugrunde zu legen sind die Nettoausgaben des Vorvorjahres nach dem Stand vom 1. April des Jahres, in dem die Bundesbeteiligung gezahlt wird. Die Bundesbeteiligung wird jeweils zum 1. Juli an die Länder gezahlt."


Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 SGB III § 363

(860-3)

§ 363 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Er zahlt an die Bundesagentur für das Jahr 2012 7,238 Milliarden Euro."

2.
In Satz 3 wird die Angabe „2010" durch die Angabe „2013" ersetzt.


Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 FAG § 1

In § 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) geändert worden ist, werden die Wörter „als Ausgleich für die Belastungen aufgrund der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um einen Vomhundertpunkt" gestrichen.


Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.


Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Schlussformel

Der Bundespräsident

Christian Wulff

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Ursula von der Leyen

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble