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Artikel 31 - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (EinglVerbG k.a.Abk.)

Artikel 31 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes


Artikel 31 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2012 BAföG § 11, § 18a, § 23, § 25

In § 11 Absatz 4 Satz 1, § 18a Absatz 1 Satz 2, § 23 Absatz 1 Satz 2 und § 25 Absatz 3 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „§ 59" durch die Angabe „§ 56" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 31 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 31 EinglVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinglVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 5 AufenthGuaÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952; 2012 I S. 197), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird das Wort ...