Artikel 43 - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (EinglVerbG k.a.Abk.)

Artikel 43 Änderung der Insolvenzgeld-Kosten-Verordnung


Artikel 43 ändert mWv. 1. April 2012 InsoKostV § 2

In § 2 Satz 1 der Insolvenzgeld-Kosten-Verordnung vom 5. Mai 1999 (BGBl. I S. 867), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Mai 2004 (BGBl. I S. 1045) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 208" durch die Angabe „§ 175" ersetzt.



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