Eingangsformel - Neunte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften (9. PflSchRÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

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des § 3 Absatz 1 Nummer 1, 2, 3, 5, 6, 8, 12, 13 und 15 und § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g und Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512) und

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des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512) im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Wirtschaft und Technologie und für Arbeit und Soziales,

von denen § 3 Absatz 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1342) und § 4 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a des Gesetzes vom 5. März 2008 (BGBl. I S. 284) geändert und § 4 Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b des Gesetzes vom 5. März 2008 (BGBl. I S. 284) angefügt worden sind:



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