§
69 Absatz 2 der
Aufenthaltsverordnung vom
25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
25. November 2011 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a werden die Wörter „und frühere Nachnamen" gestrichen.
- b)
- Nach Buchstabe Buchstabe folgender wird c d eingefügt:
- „d)
- abweichende Namensschreibweisen, andere Namen und frühere Namen,".
- c)
- Die Buchstaben d bis o werden die Buchstaben e bis p.
- 2.
- In Nummer 2 Buchstabe g werden nach dem Wort „Nachname" ein Komma und die Wörter „abweichende Namensschreibweisen, andere Namen und frühere Namen" eingefügt, nach dem Wort „Geburtsdatum" werden ein Komma und das Wort „Geburtsort" eingefügt und nach den Wörtern „E-Mail-Adresse der Organisation" werden ein Komma und die Wörter „Sitz, Aufgabenstellung oder Wirkungsbereich und Bezeichnung und der Ort des Registers, in das die Organisation eingetragen ist, die Registernummer der Organisation" eingefügt.
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044