Artikel 4 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung (BAnzDiG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 EGZPO § 39

In § 39 Nummer 5 Satz 2 des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2082) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Zivilprozessordnung" die Wörter „sowie § 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung jeweils" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BAnzDiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAnzDiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 BAnzDiG Inkrafttreten
... b in Kraft. (3) Artikel 3 Nummer 1, 2, 3, 4 Buchstabe a und Nummer 5, die Artikel 4 und 5 treten am 1. Januar 2013 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)
G. v. 11.03.2013 BGBl. I S. 434
Artikel 5 MietRÄndG Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird ...


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