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Zitierungen von § 2 VUDat-DV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VUDat-DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VUDat-DV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 VUDat-DV Verkehrsunternehmensdatei (vom 09.03.2023)
... des Güterkraftverkehrsgesetzes in Form einer Datenbank. Die Datei ist nach Maßgabe des § 2 Absatz 3 allgemein ...
§ 3 VUDat-DV Datenübermittlung aus der Verkehrsunternehmensdatei (vom 12.03.2026)
... oder c) in der Schweiz die Daten der Verkehrsunternehmen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 sowie 8 bis 15 abrufen, soweit dies für Vorbereitung und Durchführung von Verkehrs-, Grenz- und ...
§ 4 VUDat-DV Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der Führung der Verkehrsunternehmensdatei, Datenlöschung (vom 12.03.2026)
... Die Erteilungsbehörden haben die Daten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 11 an das Bundesamt zum Zwecke der Führung der Verkehrsunternehmensdatei in einer den Leitlinien ... Verkehrsunternehmensdatei zu übermitteln: 1. das Kennzeichen jedes Fahrzeugs nach § 2 Absatz 1 Nummer 12 a) vor Beginn des Zeitraums, in dem das Fahrzeug dem Verkehrsunternehmen zur ... Verkehrsunternehmen zur Verfügung steht, 2. das Kennzeichen jedes Fahrzeugs nach § 2 Absatz 1 Nummer 13 a) vor Beginn des Einsatzes des Fahrzeugs und b) unverzüglich nach ... Ende des Einsatzes des Fahrzeugs, 3. die Anzahl der beschäftigten Personen nach § 2 Absatz 1 Nummer 14 bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres. Das Bundesamt kann eine ... in der Verkehrsunternehmensdatei automatisiert zu löschen: 1. das Kennzeichen nach § 2 Absatz 1 Nummer 12 unverzüglich nach der Übermittlung nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, ... Übermittlung nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, 2. das Kennzeichen nach § 2 Absatz 1 Nummer 13 unverzüglich nach der Übermittlung nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b, ... 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b, 3. die Anzahl der beschäftigten Personen nach § 2 Absatz 1 Nummer 14 a) unverzüglich nach der Übermittlung der Anzahl der am 31. Dezember des ...
§ 5 VUDat-DV Auskunft an Behörden (vom 12.03.2026)
... 1. der Tätigkeitsbereich des Verkehrsleiters, 2. die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 gespeicherten Daten der Verkehrsunternehmen, für die der Verkehrsleiter tätig ist, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
V. v. 05.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 63
Artikel 1 VUDat-DVuaÄndV Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... oder c) in der Schweiz die Daten der Verkehrsunternehmen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 sowie 8 bis 15 abrufen, soweit dies für Vorbereitung und Durchführung von Verkehrs-, Grenz- und ... Datenlöschung (1) Die Erteilungsbehörden haben die Daten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 11 an das Bundesamt zum Zwecke der Führung der Verkehrsunternehmensdatei in einer den Leitlinien ... Verkehrsunternehmensdatei zu übermitteln: 1. das Kennzeichen jedes Fahrzeugs nach § 2 Absatz 1 Nummer 12 a) vor Beginn des Zeitraums, in dem das Fahrzeug dem Verkehrsunternehmen zur ... Verkehrsunternehmen zur Verfügung steht, 2. das Kennzeichen jedes Fahrzeugs nach § 2 Absatz 1 Nummer 13 a) vor Beginn des Einsatzes des Fahrzeugs und b) unverzüglich nach ... Ende des Einsatzes des Fahrzeugs, 3. die Anzahl der beschäftigten Personen nach § 2 Absatz 1 Nummer 14 bis zum Ablauf des 31. März des Folgejahres. Das Bundesamt kann eine Schnittstelle ... der Verkehrsunternehmensdatei automatisiert zu löschen: 1. das Kennzeichen nach § 2 Absatz 1 Nummer 12 unverzüglich nach der Übermittlung nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, ... Übermittlung nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, 2. das Kennzeichen nach § 2 Absatz 1 Nummer 13 unverzüglich nach der Übermittlung nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b, ... 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b, 3. die Anzahl der beschäftigten Personen nach § 2 Absatz 1 Nummer 14 a) unverzüglich nach der Übermittlung der Anzahl der am 31. Dezember des ...
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 128 MoPeG Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung
... § 2 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 Nummer 3 der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung vom 21. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3126) werden die Wörter „Handels-, Partnerschafts-, ...
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