Änderung § 3 LKWÜberlStVAusnV vom 31.12.2016

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 7. LKWÜberlStVAusnVÄndV am 31. Dezember 2016 und Änderungshistorie der LKWÜberlStVAusnV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 3 LKWÜberlStVAusnV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2016 geltenden Fassung
§ 3 LKWÜberlStVAusnV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.12.2016 BAnz AT 27.12.2016 V2

(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Fahrzeuge


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Die nachfolgenden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr teilnehmen:

(Text neue Fassung)

1 Die nachfolgenden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr teilnehmen:

1. Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug),

2. Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger,

3. Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger,

4. Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger,

5. Lastkraftwagen mit einem Anhänger.

vorherige Änderung

 


2 Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 bis 5 gilt dies jedoch nur zum überwiegenden Transport von Ladung mit einem begrenzten Volumen-Masse-Verhältnis (Dichte) nach Maßgabe der Sätze 3, 4 und 5. 3 Zulässig sind Punkt-zu-Punkt-Verkehre oder Transportumläufe. 4 Zu Punkt-zu-Punkt-Verkehren zählt insbesondere auch eine Transportkette mit aufeinander folgenden Be- oder Entladepunkten. 5 Zu Transportumläufen zählt insbesondere auch eine Leerfahrt mit anschließender Lastfahrt und abschließender Leerfahrt.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed