Änderung Artikel 1 RheinSchPersEV vom 27.06.2012

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Artikel 1 RheinSchPersEV, alle Änderungen durch Artikel 2 RhMosSchRÄndV am 27. Juni 2012 und Änderungshistorie der RheinSchPersEV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 1 RheinSchPersEV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.06.2012 geltenden Fassung
Artikel 1 RheinSchPersEV n.F. (neue Fassung)
in der am 27.06.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 21.06.2012 BGBl. II S. 618
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 1 Inkraftsetzen von Beschlüssen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt


Folgende von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Straßburg gefassten Beschlüsse werden hiermit auf dem Rhein in Kraft gesetzt:

1. Beschluss vom 2. Juni 2010 über die Annahme der Schiffspersonalverordnung-Rhein - Anlage 1 zu Protokoll 8;

2. Beschluss vom 8. und 9. Dezember 2010 zur Anerkennung der österreichischen, bulgarischen, rumänischen, polnischen, slowakischen und ungarischen Schifferdienstbücher - Protokoll 3;

3. Beschluss vom 8. und 9. Dezember 2010 zur Anerkennung des polnischen Schiffsführerzeugnisses - Protokoll 5;

4. Beschluss vom 27. Mai 2011 zur Anerkennung der slowakischen Schiffsführerzeugnisse und Radarzeugnisse - Protokoll 8;

5. Beschluss vom 27. Mai 2011 zur Anerkennung der österreichischen Schiffsführerzeugnisse und Radarzeugnisse - Protokoll 10;

6. Beschluss vom 6. Dezember 2007 zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (BGBl. 1994 II S. 3816), die zuletzt durch Beschluss vom 31. Mai 2006 (BGBl. 2007 II S. 874, 875) geändert worden ist - Anlage 1 zu Protokoll 21 -, hinsichtlich der angenommenen Änderungen zu § 1.10 Nummer 1 Buchstabe a und z der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung;

7. Beschluss vom 29. Mai 2008 zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - Protokoll 21;

8. Beschluss vom 27. November 2008 zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - Protokoll 9;

9. Beschluss vom 27. November 2008 zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - Anlage 1 zu Protokoll 10 -, hinsichtlich der angenommenen Änderungen zu § 1.01 Buchstabe t, u und v der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung mit der Maßgabe, dass Bezug genommen wird auf die Europäische Norm EN 14744: 2005;

10. Beschluss vom 27. November 2008 zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - Anlage 1 zu Protokoll 11 -, hinsichtlich der angenommenen Änderung zu § 4.06 Satz 1 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung mit der Maßgabe, dass diese als § 4.06 Nummer 1 Buchstabe a Satzteil vor Satz 2 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung umgesetzt wird;

11. Beschluss vom 3. Dezember 2009 zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - Protokoll 18;

(Text alte Fassung)

12. Beschluss vom 3. Dezember 2009 zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - Anlage 2 Abschnitt A zu Protokoll 20 -, mit Ausnahme der Änderungen zu § 11.02 Nummer 3 Tabelle Nummer 3.1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb und § 12.01 Nummer 1 Satzteil vor Buchstabe a und Buchstabe l, Nummer 3 zweiter Spiegelstrich und Nummer 6 Buchstabe c erster und zweiter Spiegelstrich;

(Text neue Fassung)

12. Beschluss vom 3. Dezember 2009 zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - Anlage 2 Abschnitt A zu Protokoll 20 -, mit Ausnahme der Änderungen zu § 11.02 Nummer 3 Tabelle Nummer 3.5 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb und § 12.01 Nummer 1 Satzteil vor Buchstabe a und Buchstabe l, Nummer 3 zweiter Spiegelstrich und Nummer 6 Buchstabe c erster und zweiter Spiegelstrich;

13. Beschluss vom 2. Juni 2010 zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - Anlage 2 zu Protokoll 8 -, hinsichtlich der mit dem Beschluss angenommenen Änderung zu § 1.08 Nummer 3 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung mit der Maßgabe, dass nach dem Wort 'Rheinschiffsuntersuchungsordnung' die Wörter 'im Sinne des § 1 Absatz 8 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (Rheinschiffsuntersuchungsordnung)' eingefügt werden;

14. Beschluss vom 8. und 9. Dezember 2010 zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - Protokoll 24;

15. Beschluss vom 8. und 9. Dezember 2010 zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung - Protokoll 25.

Die Beschlüsse werden als Anlagen 1 bis 15 zu dieser Verordnung veröffentlicht.*)

---

*) Die Anlagen 1 bis 15 zur Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Innerhalb des Abonnements werden Anlagebände auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt. Außerhalb des Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed