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§ 1 - Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitV)

§ 1 Mitteilungspflicht



Die Verpflichtung zur Mitteilung von Untersuchungsergebnissen nach § 44a Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches besteht

1.
für die in Anlage 1 genannten Kongenere von Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen,

2.
für die in Anlage 2 genannten Kongenere von dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen,

3.
für die in Anlage 3 genannten Kongenere von nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen und

4.
für die Summe der

a)
in Anlage 1 Nummer 1 bis 17 genannten Kongenere,

b)
in Anlage 2 Nummer 1 bis 12 genannten Kongenere,

c)
in Anlage 3 Nummer 1 bis 6 genannten Kongenere.

Soweit die Untersuchung mit einer Untersuchungsmethode vorgenommen worden ist, mit der sich die in Satz 1 Nummer 1 bis 4 bezeichneten Kongenere nicht ermitteln lassen, besteht die Verpflichtung zur Mitteilung von Untersuchungsergebnissen nach § 44a Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches nur für Dibenzo-p-dioxine, Dibenzofurane und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle als Stoffgruppe.

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Zitierungen von § 1 MitÜbermitV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MitÜbermitV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MitÜbermitV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MitÜbermitV Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
... 44a Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Mitteilung) zu den in § 1 genannten Stoffen muss die Daten nach Maßgabe der Anlage 4 enthalten. (2) Die ...
Anlage 1 MitÜbermitV (zu § 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a) Kongenere von Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen
Anlage 2 MitÜbermitV (zu § 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 Buchstabe b) Kongenere von dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen
Anlage 3 MitÜbermitV (zu § 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Buchstabe c) Kongenere von nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen
Anlage 4 MitÜbermitV (zu § 2 Absatz 1 Satz 1)
... in Prozent *) a) Die Konzentration ist in den Fällen des § 1 Nummer 1, 2 und 4 Buchstabe a und b wie folgt anzugeben: Dioxine (Summe aus polychlorierten ... der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind. c) Im Fall des § 1 Satz 2 sind die Konzentrationen in Biologischen Toxizitätsäquivalenten (BEQ) anzugeben, ...
Anlage 5 MitÜbermitV (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)
... Einschränkungen. 2) a) Die Konzentration ist in den Fällen des § 1 Nummer 1, 2 und 4 Buchstabe a und b wie folgt anzugeben: Dioxine (Summe aus polychlorierten ... der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind. c) Im Fall des § 1 Satz 2 sind die Konzentrationen in Biologischen Toxizitätsäquivalenten (BEQ) anzugeben, ...