Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2101
Artikel 1 ErdölBevGÄndG Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes ... zum Zwecke der Beitragserstattung von seinen Nichtmitgliedern" eingefügt. 10. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Mitwirkung der Finanzverwaltung ... eingefügt. 10. § 39 wird wie folgt gefasst: „ § 39 Mitwirkung der Finanzverwaltung Die Bundesfinanzbehörden sind berechtigt, die ...
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