Artikel 1 - Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (6. BRAO§ 206DVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.02.2012 BGBl. I S. 189 (Nr. 7); Geltung ab 14.02.2012
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Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Februar 2012 BRAO§206DV Anlage 1

Die Anlage 1 zu der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach der Zeile „- in Chinesisch Taipei: Lü shi" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Ecuador: Abogado".

2.
Nach der Zeile „- in Kanada: Barrister, Solicitor" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Kolumbien: Abogado".

3.
Nach der Zeile „- in Panama: Abogado" wird folgende Zeile eingefügt:

„ - in Peru: Abogado".

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Zitierungen von Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. BRAO§ 206DVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. BRAO§ 206DVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
G. v. 17.06.2013 BGBl. I S. 1555, 2013 II 680
Artikel 4 KroatienEUBeitrG Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
... 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Februar 2012 (BGBl. I S. 189) geändert worden ist, wird die Zeile ...


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