Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 5 - Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV k.a.Abk.)

V. v. 26.10.1977 BGBl. I S. 1913; aufgehoben durch Artikel 10 V. v. 02.12.2016 BGBl. I S. 2770
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2129-6-3 Umweltschutz
| |

§ 5 Betriebsbeauftragter für Abfall in einem Konzern



Sind ein oder mehrere Betreiber von in § 1 bezeichneten Anlagen unter der einheitlichen Leitung eines herrschenden Unternehmens zusammengefaßt (Konzern), das beabsichtigt, einen Betriebsbeauftragten für Abfall für den Konzernbereich zu bestellen, und kann das herrschende Unternehmen den Betreibern hinsichtlich der in § 11b Abs. 1 Nr. 4 und 5 und § 11d Abs. 2 des Abfallbeseitigungsgesetzes genannten Maßnahmen Weisungen erteilen, so kann die zuständige Behörde den Betreibern die Bestellung des für den Konzernbereich zuständigen Betriebsbeauftragten für Abfall gestatten; dies setzt voraus, daß im Betriebsbereich der in § 1 bezeichneten Anlagen eine oder mehrere Personen mit der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 11b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Abfallbeseitigungsgesetzes bestellt werden, die über die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung im Sinne des § 11c Abs. 4 des Abfallbeseitigungsgesetzes verfügen.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed