Diese Verordnung tritt am 1. März 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftverkehrsmeister/Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr, Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Kraftverkehr vom
25. August 1982 (BGBl. I S. 1245), die zuletzt durch
Artikel 14 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, außer Kraft.
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