Die
Vergabeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2570) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „125.000 Euro" durch die Angabe „130.000 Euro" und die Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 30. November 2009 (ABl. L 314 vom 1.12.2009, S. 64) geändert worden ist," durch die Wörter „die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 (ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 43) geändert worden ist," ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird die Angabe „193.000 Euro" durch die Angabe „200.000 Euro" ersetzt.
- c)
- In Nummer 3 wird die Angabe „4.845.000 Euro" durch die Angabe „5.000.000 Euro" ersetzt.
- 2.
- In § 17 Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „193.000 Euro" durch die Angabe „200.000 Euro" ersetzt.
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
V. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1508