Die
Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft vom
9. Februar 2012 (BGBl. I S. 274) ist wie folgt zu berichtigen:
In §
10 Absatz 5 Satz 5 Nummer 3 und in §
12 Absatz 5 Satz 1 ist jeweils das Wort „Altersversorung" durch das Wort „Altersversorgung" zu ersetzen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag Bischoff