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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft (FinDFwPrVBer k.a.Abk.)

B. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 510 (Nr. 15); Geltung ab 06.04.2012

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 6. April 2012 FinDFwPrV § 10, § 12

Die Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft vom 9. Februar 2012 (BGBl. I S. 274) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 10 Absatz 5 Satz 5 Nummer 3 und in § 12 Absatz 5 Satz 1 ist jeweils das Wort „Altersversorung" durch das Wort „Altersversorgung" zu ersetzen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag Bischoff

 
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