Artikel 2 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften zu regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an öffentliche Stellen des Bundes (2. BMeldDÜVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Vierten Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. April 2012 4. BMeldDÜVIIÄndV Artikel 1, Artikel 2

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 27. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2209) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 1 Nummer 8 wird aufgehoben.

2.
In Artikel 2 wird die Angabe „, 8" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Vorschriften zu regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an öffentliche Stellen des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. BMeldDÜVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BMeldDÜVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 2. BMeldDÜVuaÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich von Satz 2 am 1. November 2012 in Kraft. Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in ...


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