Das
Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom
22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel
1 Nummer 7a ist der Änderungsbefehl „§
28a Absatz 2a wird wie folgt geändert:" durch den Änderungsbefehl „§
28h Absatz 2a wird wie folgt geändert:" zu ersetzen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Lutz Köhler