Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (1. PBefGKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.05.2012 BGBl. I S. 1042 (Nr. 20); Geltung ab 12.05.2012
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Eingangsformel



Auf Grund des § 57 Absatz 1 Nummer 10 des Personenbeförderungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2691) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:



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