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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (BGBuWEGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1084 (Nr. 21); Geltung ab 17.05.2012, Artikel 1 ab 01.08.2012
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Artikel 2 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. Mai 2012 WEG § 62

In § 62 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707) geändert worden ist, wird die Angabe „1. Juli 2012" durch die Angabe „31. Dezember 2014" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BGBuWEGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGBuWEGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 BGBuWEGÄndG Inkrafttreten
... Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 tritt am 1. August 2012 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes
B. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 34
Bekanntmachung WEG-NB
... vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707), 23. den am 17. Mai 2012 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1084 ), 24. den am 1. Mai 2013 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 11. März ...

Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)
G. v. 11.03.2013 BGBl. I S. 434
Artikel 3 MietRÄndG Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
... III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, wird die Angabe ...