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Artikel 9 - Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (KtoPfRefG k.a.Abk.)

G. v. 07.07.2009 BGBl. I S. 1707 (Nr. 39); Geltung ab 01.07.2010, abweichend siehe Artikel 10 Abs. 2
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Artikel 9 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes


Artikel 9 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 11. Juli 2009 WEG § 18

In § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696) geändert worden ist, wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:

 
„in diesem Fall steht § 30 der Abgabenordnung einer Mitteilung des Einheitswerts an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder, soweit die Gemeinschaft nur aus zwei Wohnungseigentümern besteht, an den anderen Wohnungseigentümer nicht entgegen."

 
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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 KtoPfRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KtoPfRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 KtoPfRefG Inkrafttreten
... am 1. Juli 2010 in Kraft. (2) Artikel 7 tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Artikel 8 und 9 treten am Tag nach der Verkündung in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes
B. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 34
Bekanntmachung WEG-NB
... vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696), 22. den am 11. Juli 2009 in Kraft getretenen Artikel 9 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707 ), 23. den am 17. Mai 2012 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2012 ...

Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1084
Artikel 2 BGBuWEGÄndG Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
... III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707) geändert worden ist, wird die Angabe ...