Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (BGBuWEGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1084 (Nr. 21); Geltung ab 17.05.2012, Artikel 1 ab 01.08.2012
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Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 tritt am 1. August 2012 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Mai 2012.



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