Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung (1. InhKontrollVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.05.2012 BGBl. I S. 1239 (Nr. 25); Geltung ab 12.06.2012
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 12. Juni 2012 InhKontrollV § 9, § 12, § 16, § 18, Anlage

Die Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 562, 688) wird wie folgt geändert:

1.
In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe „§ 10 Nummer 3 oder Nummer 7" durch die Angabe „§ 8 Nummer 3 oder Nummer 7" ersetzt.

2.
In § 12 Absatz 4 Nummer 1 wird die Angabe „Absatz 2 Nummer 2 und 3" durch die Angabe „Absatz 2 Nummer 3 und 4" ersetzt.

3.
In § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 10 Nummer 1 bis 6" durch die Angabe „§ 8 Nummer 1 bis 5" ersetzt.

4.
In § 18 Satz 2 Nummer 4 wird die Angabe „§ 13e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" durch die Angabe „§ 13e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" und die Angabe „in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2" durch die Angabe „in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1" ersetzt.

5.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

a)
Das Formular „Erwerb-Erhöhung" erhält die aus Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

b)
Das Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit" erhält die aus Anlage 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. InhKontrollVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. InhKontrollVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 1. InhKontrollVÄndV zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a
Anlage 2 1. InhKontrollVÄndV zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 27 AIFM-UmsG Folgeänderungen in Rechtsverordnungen
... 2 der Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 562, 688), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Mai 2012 (BGBl. I S. 1239) geändert worden ist, werden jeweils die ...


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