§ 6 - Sperr- und Warngebietverordnung (SperrWarngebV)

V. v. 01.06.2012 BAnz AT 11.06.2012 V1; zuletzt geändert durch Artikel 74 § 3 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
Geltung ab 12.06.2012; FNA: 9512-21 Schiffssicherheit
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§ 6



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schifffahrtspolizeiverordnung über Sicherungsmaßnahmen für militärische Sperr- und Warngebiete an der schleswig-holsteinischen Ost- und Westküste und im Nord-Ostsee-Kanal vom 7. Mai 1984 (BAnz. S. 4837) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Juni 2012.



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