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Änderung § 3 SperrWarngebV vom 04.06.2016

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§ 3 SperrWarngebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.06.2016 geltenden Fassung
§ 3 SperrWarngebV n.F. (neue Fassung)
in der am 04.06.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 74 § 3 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
(Textabschnitt unverändert)

§ 3


(1) Für das Warngebiet Torpedoschießbahn Eckernförde-Süd werden während des Schießbetriebes auf den Sicherungsfahrzeugen und an einem Signalmast auf dem Torpedoschießstand Eckernförde-Süd folgende Sichtzeichen gezeigt:

a) am Tage:

drei schwarze Signalkörper übereinander;

oben zwei Kegel mit Spitze nach unten, darunter ein Ball,

b) bei Nacht:

drei Lichter übereinander;

die beiden oberen weiß, das untere grün.

(2) Für das Warngebiet Aschau werden während der Messversuche an einem Signalmast bei dem Messhaus Aschau folgende Sichtzeichen gezeigt:

a) am Tage:

ein schwarzer Ball,

b) bei Nacht:

ein weißes Licht über einem grünen Licht.

(Text alte Fassung) nächste Änderung

(3) 1 Die Schießzeiten für die Warngebiete Todendorf und Putlos gibt das Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck im Voraus in den 'Bekanntmachungen für Seefahrer' bekannt. 2 Während des Schießens werden für die Warngebiete Todendorf und Putlos Sichtzeichen an folgenden Stellen gezeigt:

(Text neue Fassung)

(3) 1 Die Schießzeiten für die Warngebiete Todendorf und Putlos gibt das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt im Voraus in den 'Bekanntmachungen für Seefahrer' bekannt. 2 Während des Schießens werden für die Warngebiete Todendorf und Putlos Sichtzeichen an folgenden Stellen gezeigt:

1. an der Signalstelle Heidkate,

2. an der Signalstelle Hubertsberg,

3. an der Signalstelle Neuland, nur am Tage in Betrieb,

4. an der Signalstelle Wesseck,

5. an der Signalstelle Blankeck,

6. an der Signalstelle Heiligenhafen,

7. auf den Sicherungsfahrzeugen.

3 Als Sichtzeichen werden gezeigt:

1. Schießbetrieb in dem Warngebiet Todendorf am Tage und bei Nacht an allen Signalstellen und auf den Sicherungsfahrzeugen ein gelbes Blitzfeuer,

2. Schießbetrieb in dem Warngebiet Putlos am Tage und bei Nacht an allen Signalstellen und auf den Sicherungsfahrzeugen ein rotes Blitzfeuer,

3. Schießbetrieb in den Warngebieten Todendorf und Putlos am Tage und bei Nacht an allen Signalstellen und auf den Sicherungsfahrzeugen ein gelbes und ein rotes Blitzfeuer im Wechsel.

vorherige Änderung

(4) 1 Die Schießzeiten für das Warngebiet Meldorfer Bucht gibt das Wasser- und Schifffahrtsamt Tönning im Voraus in den 'Bekanntmachungen für Seefahrer' bekannt. 2 Während des Schießens werden für das Warngebiet Meldorfer Bucht Sichtzeichen an folgenden Stellen gezeigt:



(4) 1 Die Schießzeiten für das Warngebiet Meldorfer Bucht gibt das von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt im Voraus in den 'Bekanntmachungen für Seefahrer' bekannt. 2 Während des Schießens werden für das Warngebiet Meldorfer Bucht Sichtzeichen an folgenden Stellen gezeigt:

1. an dem Signalmast in der Nähe der Schleuse von Büsum,

2. an dem Signalmast in der Nähe der Schleuse von Meldorf,

3. an dem Signalmast in der Nähe der Schleuse von Friedrichkoog,

4. auf den Sicherungsfahrzeugen.

3 Als Sichtzeichen werden gezeigt:

a) am Tage:

drei rote Signalkörper übereinander;

oben ein Ball, darunter zwei Kegel mit der Spitze nach oben,

b) bei Nacht:

drei Lichter übereinander;

das obere rot, die beiden unteren weiß.




 
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