Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMIWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1279 (Nr. 26); aufgehoben durch § 4 A. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3453
Geltung ab 16.05.2012; FNA: 2030-14-186 Beamte
|

III. Ausnahmeregelung



Die Anordnung ist auf Widersprüche, die vor Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt worden sind, nicht anzuwenden.

Für Widersprüche, über die die früheren Bundespolizeipräsidien, die Bundespolizeiakademie und die Bundespolizeidirektion noch nicht entschieden haben, übertrage ich die Zuständigkeit für Widerspruchsentscheidungen dem Bundespolizeipräsidium, den Bundespolizeidirektionen sowie der Bundespolizeiakademie für die ihnen mit Inkraftsetzung der Neuorganisation zugewiesenen Beamtinnen und Beamten.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed