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Anlage 7.1 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 7.1 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von Anlage 7.1 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.01.2018Artikel 5 Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 02.01.2018 BGBl. I S. 2
aktuell vorher 19.01.2013Artikel 3 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 26.06.2012 BGBl. I S. 1394
aktuellvor 19.01.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 7.1 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7.1 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrschAusbO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 3 7. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (vom 15.01.2013)
... A" ersetzt. c) Die Fußnote *) wird gestrichen. 8. In der Anlage 7.1 wird in der „Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht" die ...

Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Artikel 4 FahrlRNV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 16 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 6 werden die Wörter „ Anlage 7.1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318)" durch die ...
Artikel 5 FahrlRNV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... geändert: 1. In § 6 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum ... Absatz 1 Nummer 23" ersetzt. bb) In Nummer 6 werden die Wörter „nach Anlage 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum ... ersetzt. cc) In Nummer 7 werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum ... 1 Nummer 23" ersetzt. bb) In Nummer 6 werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum ... Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz" ersetzt. 3. Die Anlagen 7.1 , 7.2 und 7.3 werden ...