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Änderung Anlage 7.2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19.01.2013

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 7.2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.01.2013 geltenden Fassung
Anlage 7.2 n.F. (neue Fassung)
in der am 04.01.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 5 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
(heute geltende Fassung) 
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 7.2 (zu § 6 Absatz 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)


(Text neue Fassung)

Anlage 7.2 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, A2, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (BGBl. I 2012 S. 1344)


Anlage 7.2 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe 'M' wird durch die Angabe 'AM' ersetzt.

bb) Nach der Angabe 'A1,' wird die Angabe 'A2,' eingefügt.



 
(heute geltende Fassung)