Änderung Anlage 7.3 Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 04.01.2018

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Anlage 7.3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.01.2018 geltenden Fassung
Anlage 7.3 n.F. (neue Fassung)
in der am 04.01.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 5 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 7.3 (zu § 6 Absatz 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen D1, D1E, D und DE (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)


(Text neue Fassung)

Anlage 7.3 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen D1, D1E, D und DE (BGBl. I 2012 S. 1345)




 
 



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