Änderung Anlage 4 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 15.01.2013

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Anlage 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.01.2013 geltenden Fassung
Anlage 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 10 V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 4 (zu § 6 Absatz 2) Tagesnachweis des Fahrlehrers gemäß § 18 Abs. 2 FahrlG


(Text alte Fassung)

Tagesnachweis des Fahrlehrers (BGBl. I 2012 S. 1360)


(Text neue Fassung)

Tagesnachweis des Fahrlehrers (BGBl. I 2013 S. 65)


In der Anlage 4 werden in der Fußnote *) die Wörter 'Aufbauseminar = ASF o. ASP' durch die Wörter 'Aufbauseminar = ASF, verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars = FES' ersetzt.





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