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Zitierungen von § 5 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... 3 Firma der Genossenschaft § 4 Mindestzahl der Mitglieder § 5 Form der Satzung § 6 Mindestinhalt der Satzung § 7 Weiterer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
...  Die Zahl der Mitglieder muss mindestens drei betragen." 5. In § 5 werden die Wörter „Das Statut" durch die Wörter „Die Satzung" ...