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Zitierungen von § 11a GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11a GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2268; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
§ 15 GenRegV Eintragung der Satzung (vom 01.08.2022)
... der Genossenschaft zu besorgen ist und eine solche Gefährdung auch nicht offenkundig ist ( § 11a Abs. 2 des Gesetzes) und 3. die Satzung die erforderlichen Bestimmungen (§§ 6, 7 und ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 4 EGSCE Änderung der Verordnung über das Genossenschaftsregister
... 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Vor der Eintragung der Satzung (§§ 10 bis 12 des Gesetzes) hat das Gericht zu prüfen, ob die Satzung den Vorschriften des Gesetzes ... Genossenschaft zu besorgen ist und eine solche Gefährdung auch nicht offenkundig ist (§ 11a Abs. 2 des Gesetzes) und 3. die Satzung die erforderlichen Bestimmungen (§§ ...
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... 10 Genossenschaftsregister § 11 Anmeldung der Genossenschaft § 11a Prüfung durch das Gericht § 12 Veröffentlichung der Satzung  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... Statuts" durch die Wörter „der Satzung" ersetzt. 14. § 11a wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ...