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Zitierungen von § 22 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22a GenG Nachschusspflicht (vom 18.08.2006)
... zur Insolvenzmasse zu leisten, auf eine Haftsumme beschränkt oder aufgehoben, so gilt § 22 Abs. 1 bis 3 sinngemäß. (2) Die Einführung oder Erweiterung der ...
§ 87 GenG Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium (vom 18.08.2006)
... Bezug auf die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder die §§ 17 bis 51 weiter anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts und aus dem Wesen der ...
§ 120 GenG Herabsetzung der Haftsumme (vom 19.12.2014)
... Für die Herabsetzung der Haftsumme gilt § 22 Abs. 1 bis 3 sinngemäß. Das Recht nach § 22 Absatz 2 Satz 1 steht den ... der Haftsumme gilt § 22 Abs. 1 bis 3 sinngemäß. Das Recht nach § 22 Absatz 2 Satz 1 steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
... Geschäftsguthaben § 21a Ausnahmen vom Verbot der Verzinsung § 22 Herabsetzung des Geschäftsanteils; Verbot der Auszahlung des Geschäftsguthabens  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 3 EGSCE Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
... und das Wort „es" durch das Wort „sie" ersetzt. 27. § 22 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 wird das Wort „Genossen" ... Bezug auf die Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder die §§ 17 bis 51 weiter anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts und aus dem Wesen der ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 22 DiRUG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... 2 wird aufgehoben. 3. § 16 Absatz 5 Satz 4 wird aufgehoben. 4. In § 22 Absatz 1 werden die Wörter „bei der Bekanntmachung der Eintragung" durch die Wörter ...

Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2085
Artikel 5 RatingG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... (BGBl. I S. 2379) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 22 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Das Recht, Sicherheitsleistung zu ... wird Absatz 1 und folgender Satz wird angefügt: „Das Recht nach § 22 Absatz 2 Satz 1 steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die ...